AGB für Tandemflüge

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1. Tickets für Tandemflüge haben eine Laufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem auf der Rechnung eingetragenen Kaufdatum.

2. Wird die durch das Ticket zugesicherte Dienstleistung nicht innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen, so verliert dieses seine Gültigkeit und verfällt.

3. Die Kosten für die Bergfahrt sind im Preis nicht enthalten.

4. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht. Gleichzeitig ist eine Rückgabe des Tickets wegen Nicht-Inanspruchnahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Vorliegen von Gründen, die durch die Flugschule verursacht oder von dieser zu vertreten sind.

5. Ist eine Inanspruchnahme der durch das Ticket zugesicherten Leistung an mindestens drei vereinbarten Terminen nicht möglich, so verlängert sich die Laufzeit des Tickets automatisch um weitere sechs Monate.

6. Falls ein vereinbarter Termin nicht spätestens am Tag vorher bis 10 Uhr abgesagt wird, verfällt das Ticket.

7. Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Flugspass gegeben werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.

8. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann. Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren.

9. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind ) einen sicheren Flugbetrieb nicht zulassen.

10. Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile, der oder des gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

11. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den jeweiligen Piloten. Es gilt ausdrücklich Haftungsausschluss für Forderungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Miesbach.

12. Der Ticket-Käufer verpflichtet sich ausdrücklich dazu dem Ticket-Empfänger die AGB’s bekannt zu machen.

Folgende Bedingungen gelten für den Schnuppertag in Verbindung mit einem Tandemflug:
1. Der Schnuppertag kann nur von derselben Person in Anspruch genommen werden, die auch den Tandemflug gemacht hat. Er ist nicht übertragbar.

2. Nach erfolgtem Tandemflug ist der Schnuppertag nur noch weitere für neun Monate gültig, danach verfällt er ersatzlos.

3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz. Falls ein gewünschter Termin bereits ausgebucht ist, kann nur ein anderer Termin gewählt werden.

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